Branche

Aushangpflichtige Gesetze für den Einzelhandel

  • Keine Zahlungsdaten nötig
  • Testphase endet automatisch

Ob Laden, Supermarkt, Fachgeschäft oder Filiale – im Einzelhandel gelten umfangreiche Aushangpflichten, die jeder Arbeitgeber kennen muss. Neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften kommen branchenspezifische Regelungen aus dem Ladenschlussrecht und der Preisangabenverordnung hinzu.

Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 1 ArbZG – seit dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Bereitstellung ausdrücklich erlaubt.
Für Ihren Betrieb

Was der digitale Aushang hier konkret ändert.

Alle Filialen mit einer Lizenz abdecken
Mitarbeiter auf der Verkaufsfläche erreichen
Automatische Aktualisierung bei Gesetzesänderungen
QR-Code für Aushang im Pausenraum (Premium)
Hinweis: Jugendschutzaushang (§ 3 JuSchG) gilt nur für Gaststätten, nicht für regulären Einzelhandel
11 Vorschriften

Was in diesem Betrieb bereitstehen muss.

Aushangpflichtige und empfohlene Vorschriften für diese Branche
VorschriftWarum sie giltEinstufung
ArbeitszeitgesetzArbZG § 16 – Pflicht für alle Arbeitgeber Pflicht
GleichbehandlungsgesetzAGG § 12 Abs. 5 – Bekanntmachungspflicht Pflicht
MutterschutzgesetzMuSchG Bei mehr als 3 regelmäßig beschäftigten Frauen Pflicht
JugendarbeitsschutzgesetzJArbSchG § 47 – Bei Auszubildenden unter 18 Pflicht
Grundsätze der PräventionDGUV V1 Pflicht für jeden Betrieb Pflicht
PreisangabenverordnungPAngV § 10 – Preisangaben im Handel Pflicht
JugendschutzgesetzJuSchG § 9/§ 10 – Verkauf von Alkohol/Tabak an Jugendliche Pflicht
LadenschlussgesetzLadSchlG § 21 – Verzeichnispflicht bei Sonn-/Feiertagsarbeit Pflicht
Arbeitsgerichtsgesetz (Auszug)ArbGG § 61b – Teil der AGG-Aushangsammlung Pflicht
InfektionsschutzgesetzIfSG Bei Lebensmittelhandel: Belehrung nach § 43 Empfohlen
EU-Lebensmittelhygiene-VerordnungVO 852/2004 Bei Lebensmittelhandel relevant Empfohlen

Alle Gesetzestexte werden regelmäßig mit den amtlichen Quellen abgeglichen und automatisch aktualisiert.

Technisches Regelwerk als Erweiterung: Auf Wunsch ergänzen Sie den Aushang um Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), Betriebssicherheit (TRBS) und Gefahrstoffe (TRGS) – inklusive automatischer Aktualisierung und abrufbarer PDFs. Die Regeln sind in beiden Paketen enthalten und werden nicht automatisch aktiviert: Sie wählen in der Gesetzes-Auswahl selbst, welche für Ihren Betrieb relevant sind.

In der Praxis

Was Sie zu dieser Branche wissen sollten.

Aushangpflicht im Einzelhandel: Was Betriebe wissen müssen

Ob Laden, Supermarkt, Fachgeschäft oder Filiale – im Einzelhandel gelten umfangreiche Aushangpflichten, die jeder Arbeitgeber kennen muss. Neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften kommen branchenspezifische Regelungen aus dem Ladenschlussrecht und der Preisangabenverordnung hinzu.

Die zentrale Grundlage bildet § 16 Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Jeder Arbeitgeber muss das Arbeitszeitgesetz und die darauf gestützten Rechtsverordnungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auslegen oder aushängen. Seit dem Inkrafttreten des Bürokratieentlastungsgesetzes IV (BEG IV) zum 1. Januar 2025 ist die digitale Bereitstellung ausdrücklich erlaubt – eine erhebliche Erleichterung gerade für Einzelhändler mit mehreren Filialen.

Das bedeutet: Statt in jeder Filiale physische Ordner mit Gesetzestexten zu pflegen, können Arbeitgeber ihre Aushangpflichten über eine digitale Plattform erfüllen. Der Zugang muss über die im Betrieb übliche Informations- und Kommunikationstechnik erfolgen – ein Intranet oder eine betriebliche App erfüllt diese Voraussetzung. Eine Bereitstellung ausschließlich per E-Mail genügt hingegen nicht.

Die wichtigsten Pflichtgesetze für den Einzelhandel im Detail

Ladenschlussgesetz (LadSchlG § 21): Das Ladenschlussgesetz nimmt im Einzelhandel eine Sonderstellung ein: Es gehört zu den wenigen Gesetzen, die auch nach der Gesetzesänderung 2025 weiterhin physisch ausgehangen werden müssen. § 21 LadSchlG verpflichtet Arbeitgeber, ein Verzeichnis der Beschäftigten, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, an einer für die Beschäftigten zugänglichen Stelle im Betrieb auszuhängen. Dies betrifft insbesondere Supermärkte, Tankstellen-Shops und Geschäfte in Bahnhofsvierteln.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG § 16): Gerade im Einzelhandel mit wechselnden Öffnungszeiten, Spätschichten und Samstagsarbeit ist das ArbZG zentral. Seit 2025 darf es vollständig digital bereitgestellt werden – ideal für Betriebe mit Teilzeitkräften und Aushilfen.

Mutterschutzgesetz (MuSchG § 26): Ab drei regelmäßig beschäftigten Frauen ist das MuSchG auszulegen. Auch dieses darf seit 2025 digital bereitgestellt werden. Im Einzelhandel mit typischerweise hohem Frauenanteil ist diese Pflicht besonders relevant.

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG §§ 47, 48): Wer Auszubildende unter 18 Jahren beschäftigt, muss das JArbSchG aushängen – ebenfalls seit 2025 digital möglich.

Wichtig: Die Aushangpflicht nach § 3 Abs. 1 JuSchG (Jugendschutzgesetz) gilt ausschließlich für Gaststätten, nicht für den regulären Einzelhandel. Auch wenn in Ihrem Geschäft Alkohol oder Tabak verkauft wird, besteht keine gesetzliche Aushangpflicht nach dem JuSchG. Ein freiwilliger Aushang der Altersvorschriften (§§ 9, 10 JuSchG) ist dennoch empfehlenswert.

Häufige Fehler und Bußgelder im Einzelhandel

Die häufigsten Fehler bei der Erfüllung der Aushangpflicht im Einzelhandel:

  • Veraltete Gesetzestexte in den Filialen: Besonders bei Einzelhändlern mit vielen Standorten hängen oft noch alte Fassungen des ArbZG oder MuSchG aus. Bußgeld nach § 22 Abs. 1 Nr. 8 ArbZG: bis zu 5.000 €.
  • Fehlender LadSchlG-Aushang bei Sonn-/Feiertagsarbeit: Wer Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen einsetzt, muss das Verzeichnis nach § 21 LadSchlG physisch aushängen. Bußgeld: bis zu 2.500 €.
  • Kein MuSchG-Aushang trotz überwiegend weiblicher Belegschaft: Im Einzelhandel sind häufig mehr als drei Frauen beschäftigt – das MuSchG muss dann bereitgestellt werden.
  • Verwechslung JuSchG und JArbSchG: Viele Einzelhändler glauben, sie müssten das Jugendschutzgesetz (JuSchG) aushängen. Die Pflicht nach § 3 JuSchG gilt jedoch nur für Gaststätten. Relevant ist im Einzelhandel das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) – und nur bei Beschäftigung Jugendlicher.

Mit unserer digitalen Lösung gehören veraltete Aushänge der Vergangenheit an. Alle Gesetzestexte werden automatisch aktualisiert, sobald sich etwas ändert – in jeder Filiale gleichzeitig, ohne manuellen Aufwand.

Digital vs. physisch: Was darf elektronisch bereitgestellt werden?

Seit dem BEG IV (2025) dürfen die meisten arbeitsrechtlichen Aushangpflichten im Einzelhandel digital erfüllt werden. Lediglich das Ladenschlussgesetz erfordert weiterhin einen physischen Aushang:

GesetzDigital erlaubt?Hinweis
ArbZG, MuSchG, AGG, JArbSchGJaElektronisch seit 2025 erlaubt
LadSchlG (§ 21)NeinPhysischer Aushang weiterhin Pflicht
TzBfG (§ 18)JaWichtig bei vielen Teilzeitkräften
SGB VII (Unfallverhütung)JaDGUV-Vorschriften digital möglich

Das heißt: Fast alle Aushangpflichten im Einzelhandel können Sie bereits heute digital erfüllen. Nur für das Ladenschlussgesetz benötigen Sie weiterhin den physischen Aushang – den vollständigen Text stellen wir Ihnen selbstverständlich auch zum Ausdrucken bereit.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Welche Gesetze müssen im Einzelhandel ausgehängt werden?

Im Einzelhandel sind das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Ladenschlussgesetz (LadSchlG), das Mutterschutzgesetz (MuSchG, bei mehr als 3 Frauen) und das AGG die wichtigsten aushangpflichtigen Gesetze. Bei Beschäftigung Jugendlicher kommt das JArbSchG hinzu.

Gilt die Aushangpflicht für alle Filialen?

Ja, jede Filiale muss die Gesetze bereitstellen. Seit 2025 ist die digitale Bereitstellung der arbeitsrechtlichen Gesetze (ArbZG, MuSchG u.a.) ausdrücklich erlaubt. Mit unserer Lösung decken Sie alle Standorte mit einer Lizenz ab.

Muss das Jugendschutzgesetz im Supermarkt ausgehängt werden?

Die Aushangpflicht nach § 3 Abs. 1 JuSchG gilt ausdrücklich nur für Gaststätten, nicht für den regulären Einzelhandel. Bei Verkauf von Alkohol und Tabak empfiehlt es sich dennoch, einen Aushang mit den relevanten Altersvorschriften (§§ 9, 10 JuSchG) gut sichtbar anzubringen.

Warum muss das Ladenschlussgesetz weiterhin physisch aushängen?

Das Ladenschlussgesetz (LadSchlG) gehört zu den wenigen Gesetzen, die vom BEG IV nicht erfasst wurden. § 21 LadSchlG verlangt weiterhin den physischen Aushang des Verzeichnisses der an Sonn- und Feiertagen beschäftigten Arbeitnehmer. Alle anderen arbeitsrechtlichen Gesetze (ArbZG, MuSchG, AGG u.a.) können Sie seit 2025 digital bereitstellen.

Können Teilzeitkräfte und Aushilfen auf die digitalen Gesetze zugreifen?

Ja, die digitale Bereitstellung muss so erfolgen, dass alle Beschäftigten – auch Teilzeitkräfte, Minijobber und Aushilfen – jederzeit ungehinderten Zugang haben. Unsere Lösung funktioniert auf jedem Smartphone, Tablet oder PC, sodass auch Mitarbeiter ohne festen Arbeitsplatz die Gesetze einsehen können.

Jetzt Aushangpflicht digital erfüllen

Starten Sie mit der branchenspezifischen Auswahl für Ihren Betrieb — die Vorschriften sind vorausgewählt.

  • Keine Zahlungsdaten nötig
  • Testphase endet automatisch