Warum unsere Lösung für Ihre Branche?
Fahrer im Fernverkehr per Smartphone erreichen – kein schwarzes Brett nötig
Rampe, Lager und Fuhrpark mit einem System abgedeckt
Automatische Aktualisierung – z. B. bei der Tachographen-Ausweitung 2026
Offline-App für unterwegs (Premium)
Dokumentierte Kenntnisnahme für Kontrollen von BALM und Zoll (Premium)
Mehrsprachige Oberfläche – u. a. Polnisch, Russisch, Türkisch
Relevante Gesetze für Ihre Branche
Diese aushangpflichtigen Gesetze sind in Ihrem Bereich besonders relevant.
| Gesetz | Bezeichnung | Relevanz | Status |
|---|---|---|---|
| ArbZG | Arbeitszeitgesetz | § 16 – Pflicht für alle; § 21a regelt die Arbeitszeit im Straßentransport | Pflicht |
| AGG | Gleichbehandlungsgesetz | § 12 Abs. 5 – Bekanntmachungspflicht | Pflicht |
| FPersG | Fahrpersonalgesetz | Rahmen für Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals | Pflicht |
| FPersV | Fahrpersonalverordnung | Lenk-/Ruhezeiten 2,8–3,5 t, Fahrtenschreiber, Nachweise | Pflicht |
| VO (EG) 561/2006 | EU-Lenk- und Ruhezeiten | Über 3,5 t; ab 07/2026 grenzüberschreitend ab 2,5 t | Pflicht |
| SchwarzArbG | Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz | § 2a – Hinweispflicht Ausweismitführung im Transportgewerbe | Pflicht |
| DGUV V1 | Grundsätze der Prävention | § 12 – UVVen zugänglich machen, Pflicht für jeden Betrieb | Pflicht |
| DGUV V68 | Flurförderzeuge | UVV für den Staplerbetrieb im Lager | Empfohlen |
| MuSchG | Mutterschutzgesetz | Bei mehr als 3 regelmäßig beschäftigten Frauen | Empfohlen |
| JArbSchG | Jugendarbeitsschutzgesetz | § 47 – Bei Auszubildenden unter 18 | Empfohlen |
| LasthandhabV | Lastenhandhabungsverordnung | Manuelle Lastenhandhabung im Lager | Empfohlen |
| BetrSichV | Betriebssicherheitsverordnung | Stapler, Regalanlagen, Ladebrücken | Empfohlen |
| GefStoffV | Gefahrstoffverordnung | Bei Gefahrstoff-/Gefahrgutlagerung | Empfohlen |
| TRBS 1201 | Technische Regel: Prüfungen von Arbeitsmitteln | Stapler, Regalanlagen, Ladebrücken — als Erweiterung aktivierbar | Optional |
| TRGS 510 | Technische Regel: Lagerung von Gefahrstoffen | Gefahrgutlagerung im Lager — als Erweiterung aktivierbar | Optional |
Alle Gesetzestexte werden regelmäßig mit den offiziellen Quellen abgeglichen und automatisch aktualisiert.
Neu — Technisches Regelwerk als Erweiterung: Auf Wunsch ergänzen Sie Ihren digitalen Aushang um Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), Betriebssicherheit (TRBS) und Gefahrstoffe (TRGS) — inklusive automatischer Aktualisierung und direkt abrufbarer PDFs. Die Regeln sind in beiden Paketen enthalten und werden nicht automatisch aktiviert: Sie wählen in der Gesetzes-Auswahl selbst, welche für Ihren Betrieb relevant sind.
Hinweis: § 16 ArbZG erlaubt seit 2025 die elektronische Bereitstellung der Arbeitszeitgesetze, sofern alle Beschäftigten Zugang dazu haben. Einige Vorschriften erfordern weiterhin einen physischen Aushang – z. B. der Jugendschutzaushang in Gaststätten (§ 3 JuSchG), Preisverzeichnisse (PAngV) und Flucht-/Rettungspläne (ArbStättV). Welche Aushangpflichten in Ihrem Betrieb konkret bestehen, prüfen Sie bitte eigenverantwortlich.
Aushangpflicht in der Logistik: Die Belegschaft ist immer unterwegs
In Spedition und Lagerlogistik verteilt sich die Belegschaft auf Fahrerhaus, Rampe und Hochregal – klassische Aushänge im Pausenraum erreichen Fahrer im Fernverkehr nie. Zum Pflichtprogramm gehören neben ArbZG (inkl. § 21a für den Straßentransport) und AGG das Fahrpersonalrecht mit Lenk- und Ruhezeiten (FPersG, FPersV, VO (EG) 561/2006) sowie die Hinweispflicht zur Ausweismitführung im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe (§ 2a SchwarzArbG – seit der Erweiterung ausdrücklich inklusive plattformbasierter Lieferdienste).
Im Lager kommt die UVV Flurförderzeuge (DGUV Vorschrift 68) für den Staplerbetrieb hinzu, die nach § 12 DGUV Vorschrift 1 den Versicherten zugänglich zu machen ist, dazu Lastenhandhabung und Betriebssicherheit.
Digital bereitgestellt sind alle Vorschriften auf jedem Fahrerhandy abrufbar – tagesaktuell, auch bei Gesetzesänderungen wie der Ausweitung der Tachographenpflicht auf Fahrzeuge ab 2,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr zum 1. Juli 2026. So besteht Ihr Betrieb jede Kontrolle von BALM, Zoll und Gewerbeaufsicht ohne Papierpflege an jedem Standort.
Digital vs. physisch: Was in Transport und Lager elektronisch erlaubt ist
Für Logistikbetriebe gibt es keine branchenspezifischen physischen Aushangpflichten – die digitale Bereitstellung nach § 16 ArbZG (BEG IV, seit 2025) deckt praktisch alles ab:
| Pflicht | Digital erlaubt? | Hinweis |
|---|---|---|
| ArbZG (inkl. § 21a), AGG, MuSchG, JArbSchG | Ja | Elektronisch seit 2025 erlaubt |
| FPersG, FPersV, VO (EG) 561/2006 | Ja | Elektronisch bereitstellbar |
| DGUV V1, DGUV V68 | Ja | Elektronisch bereitstellbar |
| Flucht-/Rettungspläne | Nein | Physisch in Lager und Betriebsstätte |
Der schriftliche Hinweis auf die Ausweismitführungspflicht muss nachweislich erfolgen – mit dokumentierter Kenntnisnahme (Premium) führen Sie diesen Beleg für jede Fahrerin und jeden Fahrer, ohne Unterschriftenlisten durch die Republik zu schicken.
Compliance auf Knopfdruck
Aushangpflicht ist nur der Anfang. Dokumentieren Sie Kenntnisnahme, Pflichtschulungen und den Hinweisgeberschutz vollständig digital – ohne Papier, ohne Excel.
Kenntnisnahme-Bestätigungen
Mitarbeitende anlegen, Gesetze per E-Mail senden, Magic-Link-Login (kein Passwort), bestätigen lassen. Audit-Trail mit Zeitstempel und PDF-Nachweis pro Mitarbeitenden.
Im Premium-Paket für unbegrenzte Mitarbeitende inkludiert.
Pflicht-Schulungen
Interaktive Schulungen mit Slides (Text, Bild, Video, PDF), Multiple-Choice-Test und automatischer Auswertung. Wiederholungs-Frequenzen pro Mitarbeitenden, Standards inklusive.
Im Premium-Paket: 5 Mitarbeitende inkludiert, jeder weitere 10 €/Jahr.
Hinweisgeberschutz (HinSchG)
Interne Meldestelle auf eigener Domain – anonyme Meldungen ohne IP-Logging, Postbox für Rückfragen, automatische Fristen und revisionssicheres Audit-Log.
Add-on für alle Pakete möglich: 120 €/Jahr. Gesetzliche Pflicht ab 50 Beschäftigten im Unternehmen.
Sofort verfügbare Pflicht-Schulungen:
Alle Schulungen als Muster — vor Einsatz an Ihre Anforderungen anpassen und rechtlich prüfen.
Häufige Fragen
Welche Gesetze müssen in Spedition und Logistik bereitgestellt werden?
Basis sind das Arbeitszeitgesetz (§ 16 ArbZG, inklusive § 21a für den Straßentransport) und das AGG. Dazu kommen das Fahrpersonalrecht (FPersG, FPersV, VO (EG) 561/2006 zu Lenk- und Ruhezeiten), der schriftliche Hinweis auf die Ausweismitführungspflicht nach § 2a SchwarzArbG sowie die UVV Flurförderzeuge für den Staplerbetrieb.
Wie erreiche ich Fahrer im Fernverkehr mit den Pflichtgesetzen?
Digital: Seit 2025 dürfen die Aushangpflichten über die betriebsübliche IT erfüllt werden. Fahrer greifen per Smartphone auf alle Texte zu, im Premium-Paket auch offline. Ein Aushang im Betriebshof, den ein Fernfahrer alle zwei Wochen sieht, genügt dagegen nicht dem Anspruch auf ungehinderten, dauerhaften Zugang.
Was ändert sich 2026 bei den Lenk- und Ruhezeiten?
Ab dem 1. Juli 2026 gilt die EU-Tachographen- und Lenkzeitenregulierung im grenzüberschreitenden Verkehr bereits ab 2,5 t zulässiger Gesamtmasse – das betrifft viele Kurier- und Lieferflotten erstmals. Unsere Plattform hält die Texte automatisch aktuell.
Gilt die Ausweismitführungspflicht auch für Lieferdienste?
Ja. § 2a SchwarzArbG nennt ausdrücklich das Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe einschließlich plattformbasierter Lieferdienste. Der Arbeitgeber muss nachweislich schriftlich auf die Mitführungspflicht hinweisen.
Brauchen Lagerkräfte eigene Aushänge?
Lagerkräfte benötigen Zugang zu denselben Basisgesetzen plus den einschlägigen UVVen – insbesondere DGUV Vorschrift 68 (Flurförderzeuge) beim Staplerbetrieb sowie Hinweise zur Lastenhandhabung. Über QR-Codes an Rampe und Pausenraum ist beides sofort erreichbar.
Aushangpflichtige Gesetze für weitere Branchen
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