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Aushangpflichtige Gesetze für Logistik & Transport

  • Keine Zahlungsdaten nötig
  • Testphase endet automatisch

In Spedition und Lagerlogistik verteilt sich die Belegschaft auf Fahrerhaus, Rampe und Hochregal – klassische Aushänge im Pausenraum erreichen Fahrer im Fernverkehr nie. Zum Pflichtprogramm gehören neben ArbZG (inkl. § 21a für den Straßentransport) und AGG das Fahrpersonalrecht mit Lenk- und Ruhezeiten (FPersG, FPersV, VO (EG) 561/2006) sowie die Hinweispflicht zur Ausweismitführung im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe (§ 2a SchwarzArbG – seit der Erweiterung ausdrücklich inklusive plattformbasierter Lieferdienste).

Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 1 ArbZG – seit dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Bereitstellung ausdrücklich erlaubt.
Für Ihren Betrieb

Was der digitale Aushang hier konkret ändert.

Fahrer im Fernverkehr per Smartphone erreichen – kein schwarzes Brett nötig
Rampe, Lager und Fuhrpark mit einem System abgedeckt
Automatische Aktualisierung – z. B. bei der Tachographen-Ausweitung 2026
Offline-App für unterwegs (Premium)
Dokumentierte Kenntnisnahme für Kontrollen von BALM und Zoll (Premium)
Mehrsprachige Oberfläche – u. a. Polnisch, Russisch, Türkisch
15 Vorschriften

Was in diesem Betrieb bereitstehen muss.

Aushangpflichtige und empfohlene Vorschriften für diese Branche
VorschriftWarum sie giltEinstufung
ArbeitszeitgesetzArbZG § 16 – Pflicht für alle; § 21a regelt die Arbeitszeit im Straßentransport Pflicht
GleichbehandlungsgesetzAGG § 12 Abs. 5 – Bekanntmachungspflicht Pflicht
FahrpersonalgesetzFPersG Rahmen für Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals Pflicht
FahrpersonalverordnungFPersV Lenk-/Ruhezeiten 2,8–3,5 t, Fahrtenschreiber, Nachweise Pflicht
EU-Lenk- und RuhezeitenVO (EG) 561/2006 Über 3,5 t; ab 07/2026 grenzüberschreitend ab 2,5 t Pflicht
SchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzSchwarzArbG § 2a – Hinweispflicht Ausweismitführung im Transportgewerbe Pflicht
Grundsätze der PräventionDGUV V1 § 12 – UVVen zugänglich machen, Pflicht für jeden Betrieb Pflicht
FlurförderzeugeDGUV V68 UVV für den Staplerbetrieb im Lager Empfohlen
MutterschutzgesetzMuSchG Bei mehr als 3 regelmäßig beschäftigten Frauen Empfohlen
JugendarbeitsschutzgesetzJArbSchG § 47 – Bei Auszubildenden unter 18 Empfohlen
LastenhandhabungsverordnungLasthandhabV Manuelle Lastenhandhabung im Lager Empfohlen
BetriebssicherheitsverordnungBetrSichV Stapler, Regalanlagen, Ladebrücken Empfohlen
GefahrstoffverordnungGefStoffV Bei Gefahrstoff-/Gefahrgutlagerung Empfohlen
Technische Regel: Prüfungen von ArbeitsmittelnTRBS 1201 Stapler, Regalanlagen, Ladebrücken — als Erweiterung aktivierbar Optional
Technische Regel: Lagerung von GefahrstoffenTRGS 510 Gefahrgutlagerung im Lager — als Erweiterung aktivierbar Optional

Alle Gesetzestexte werden regelmäßig mit den amtlichen Quellen abgeglichen und automatisch aktualisiert.

Technisches Regelwerk als Erweiterung: Auf Wunsch ergänzen Sie den Aushang um Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), Betriebssicherheit (TRBS) und Gefahrstoffe (TRGS) – inklusive automatischer Aktualisierung und abrufbarer PDFs. Die Regeln sind in beiden Paketen enthalten und werden nicht automatisch aktiviert: Sie wählen in der Gesetzes-Auswahl selbst, welche für Ihren Betrieb relevant sind.

In der Praxis

Was Sie zu dieser Branche wissen sollten.

Aushangpflicht in der Logistik: Die Belegschaft ist immer unterwegs

In Spedition und Lagerlogistik verteilt sich die Belegschaft auf Fahrerhaus, Rampe und Hochregal – klassische Aushänge im Pausenraum erreichen Fahrer im Fernverkehr nie. Zum Pflichtprogramm gehören neben ArbZG (inkl. § 21a für den Straßentransport) und AGG das Fahrpersonalrecht mit Lenk- und Ruhezeiten (FPersG, FPersV, VO (EG) 561/2006) sowie die Hinweispflicht zur Ausweismitführung im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe (§ 2a SchwarzArbG – seit der Erweiterung ausdrücklich inklusive plattformbasierter Lieferdienste).

Im Lager kommt die UVV Flurförderzeuge (DGUV Vorschrift 68) für den Staplerbetrieb hinzu, die nach § 12 DGUV Vorschrift 1 den Versicherten zugänglich zu machen ist, dazu Lastenhandhabung und Betriebssicherheit.

Digital bereitgestellt sind alle Vorschriften auf jedem Fahrerhandy abrufbar – tagesaktuell, auch bei Gesetzesänderungen wie der Ausweitung der Tachographenpflicht auf Fahrzeuge ab 2,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr zum 1. Juli 2026. So besteht Ihr Betrieb jede Kontrolle von BALM, Zoll und Gewerbeaufsicht ohne Papierpflege an jedem Standort.

Digital vs. physisch: Was in Transport und Lager elektronisch erlaubt ist

Für Logistikbetriebe gibt es keine branchenspezifischen physischen Aushangpflichten – die digitale Bereitstellung nach § 16 ArbZG (BEG IV, seit 2025) deckt praktisch alles ab:

PflichtDigital erlaubt?Hinweis
ArbZG (inkl. § 21a), AGG, MuSchG, JArbSchGJaElektronisch seit 2025 erlaubt
FPersG, FPersV, VO (EG) 561/2006JaElektronisch bereitstellbar
DGUV V1, DGUV V68JaElektronisch bereitstellbar
Flucht-/RettungspläneNeinPhysisch in Lager und Betriebsstätte

Der schriftliche Hinweis auf die Ausweismitführungspflicht muss nachweislich erfolgen – mit dokumentierter Kenntnisnahme (Premium) führen Sie diesen Beleg für jede Fahrerin und jeden Fahrer, ohne Unterschriftenlisten durch die Republik zu schicken.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Welche Gesetze müssen in Spedition und Logistik bereitgestellt werden?

Basis sind das Arbeitszeitgesetz (§ 16 ArbZG, inklusive § 21a für den Straßentransport) und das AGG. Dazu kommen das Fahrpersonalrecht (FPersG, FPersV, VO (EG) 561/2006 zu Lenk- und Ruhezeiten), der schriftliche Hinweis auf die Ausweismitführungspflicht nach § 2a SchwarzArbG sowie die UVV Flurförderzeuge für den Staplerbetrieb.

Wie erreiche ich Fahrer im Fernverkehr mit den Pflichtgesetzen?

Digital: Seit 2025 dürfen die Aushangpflichten über die betriebsübliche IT erfüllt werden. Fahrer greifen per Smartphone auf alle Texte zu, im Premium-Paket auch offline. Ein Aushang im Betriebshof, den ein Fernfahrer alle zwei Wochen sieht, genügt dagegen nicht dem Anspruch auf ungehinderten, dauerhaften Zugang.

Was ändert sich 2026 bei den Lenk- und Ruhezeiten?

Ab dem 1. Juli 2026 gilt die EU-Tachographen- und Lenkzeitenregulierung im grenzüberschreitenden Verkehr bereits ab 2,5 t zulässiger Gesamtmasse – das betrifft viele Kurier- und Lieferflotten erstmals. Unsere Plattform hält die Texte automatisch aktuell.

Gilt die Ausweismitführungspflicht auch für Lieferdienste?

Ja. § 2a SchwarzArbG nennt ausdrücklich das Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe einschließlich plattformbasierter Lieferdienste. Der Arbeitgeber muss nachweislich schriftlich auf die Mitführungspflicht hinweisen.

Brauchen Lagerkräfte eigene Aushänge?

Lagerkräfte benötigen Zugang zu denselben Basisgesetzen plus den einschlägigen UVVen – insbesondere DGUV Vorschrift 68 (Flurförderzeuge) beim Staplerbetrieb sowie Hinweise zur Lastenhandhabung. Über QR-Codes an Rampe und Pausenraum ist beides sofort erreichbar.

Jetzt Aushangpflicht digital erfüllen

Starten Sie mit der branchenspezifischen Auswahl für Ihren Betrieb — die Vorschriften sind vorausgewählt.

  • Keine Zahlungsdaten nötig
  • Testphase endet automatisch